Zuchtbuchführender Verein für Langhaar Whippets (Longhaired Whippets)
Zu den Zuchtzulassungsvoraussetzungen in unserem Verein gehören ein MDR1 und CEA Gentest, eine Herzschalluntersuchung mit Zuchtbewertung , sowie eine Röntgenuntersuchung auf Lumbosakralen Übergangswirbel (LÜW), sowie eine Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) (mehr dazu weiter unten), die aus einer Feststellung des Formwertes, sowie einer Verhaltensbeurteilung besteht. Bei den Verpaarungen achten wir darauf, dass wir gesunde Nachzuchten, mit einen möglichst niedrigen COI (nach Wright), sowie MDR1 und CEA Gendefekt freie (+/+ und +/-) Welpen erhalten.
Der DLWC genehmigt keine Trägerverpaarungen (+/- x +/-). Somit können keine Gendefekt betroffenen (-/-) Welpen fallen.
Alle im DLWC geborenen Welpen werden ins Zuchtbuch des DLWC eingetragen und erhalten Ahnentafeln.
Seitens des Vereins erfolgt eine Wurfabnahme durch den Zuchtwart.
Alle unsere Welpen sind bei Abgabe ab der 9. Woche mehrfach entwurmt, geimpft, tierärztlich gechipt, wenn nötig auf MDR1 und CEA getestet, haben einen EU-Ausweis und sind tierärztlich untersucht.
Die im DLWC geborenen Welpen werden liebevoll im Haus und Garten, in die Familie integriert, aufgezogen. Zwingerhaltung lehnen wir ab.
Natürlich fühlen sich unsere Züchter ein Leben lang verantwortlich für ihre Welpen und sind zu jeder Zeit Ansprechpartner.
Wir, der Deutsche Langhaar Whippet Club e.V., haben als erster deutscher Rassehunde-Zuchtverein für Langhaar Whippets / Longhaired Whippets im Herbst 2010 eine Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) eingeführt!
Diese Zuchtzulassungsprüfung bietet der DLWC für JEDEN reinrassigen Langhaar Whippet / Longhaired Whippet mindestens einmal im Jahr an (siehe "Termine"), gleich ob Mitglied im Verein oder nicht.
Für Mitglieder kostet die ZZP 70,00 €, für Nichtmitglieder das Doppelte. Bei Interesse schreiben Sie uns eine E-Mail
Alle Langhaar Whippets / Longhaired Whippets, welche im Zuchtprogramm des DLWC Verwendung finden sollen, müssen u.a. eine Zuchtzulassungsprüfung durchlaufen und Diese bestehen. Die Zuchteignung wird auf der Ahnentafel vermerkt.
Ausgearbeitet, erstellt und für die Langhaar Whippets / Longhaired Whippets eingeführt, wurde diese Zuchtzulassungsprüfung vom Schweizer Langhaar Whippet Club (SLWC) Anfang 2010, angelehnt an die strengen Richtlinien der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Dachverband der Schweiz, Mitglied in der FCI).
Da uns diese Rasse besonders am Herzen liegt, war es für uns selbstverständlich bei der Gründung des DLWC diese Zuchtzulassungsprüfung zu übernehmen, damit unser Zuchtprogramm auf gesunden, wesensfesten, umweltsicheren, sozialverträglichen und dem Rassestandard entsprechenden Hunden basiert.
Bei dieser Zuchtzulassungsprüfung werden, zum Einen, das äußere Erscheinungsbild anhand des Rassestandards beurteilt (wie z.B. Größe; Ohrenform (Rosenohren); korrektes Gebiss mit nicht mehr als 2 fehlenden Prämolaren; beim Rüden vorhanden sein beider Hoden; uvm.), zum Anderen, ein Wesenstest von einem unserer Zuchtwarte vorgenommen.
Der Hund muss zusammen mit seiner Bezugsperson einen Parcours absolvieren, bei dem sein Verhalten gegenüber verschiedenen Reizen, z.B. optische und akustische Einflüsse, das Verhalten zu Fremdpersonen und in Menschengruppen, sowie das Spielverhalten beurteilt wird.
Hunde die dabei Aggressivität und/oder extreme Ängstlichkeit zeigen, die über das rassetypische Verhalten hinausgehen, können nicht als wesensfest bezeichnet werden und werden somit nicht zur Zucht zugelassen.
Weicht in der Phänotypbeurteilung ein Merkmal (betrifft nur Ohrenform und Größe) vom Standard ab, entspricht der Hund aber ansonsten dem Rassestandard, oder aber der Hund stammt aus einer seltene, wichtige Linie für diese Rasse, bekommt dieser Hund die Zuchtzulassung für einen Probewurf. Die Nachzucht aus diesem Wurf wird mit ca. 1 1/2 Jahren beurteilt und gegebenfalls darf der Hund dann weiter in die Zucht.
Mehr dazu finden Sie in unserer Zuchtordnung.
Eine ausführliche Vorstellung der Zuchthunde im DLWC finden Sie hier.